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KAG Augsburg, 29.06.2022 - 2 MV 18/22 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
KAGO § 12 Abs. 2; BetrVG § 106, § 118 Abs. 2; Rahmen-MAVO § 17 Abs. 1, § 26 Abs. 2 S. 1, § 27 Abs. 1
Informationsrecht der Mitarbeitervertretung im Falle der Anteilsveräußerung ("share deal") von einem kirchlichen an einen weltlichen Gesellschafter. - rewis.io
Zum Informationsrecht der Mitarbeitervertretung im Falle der Anteilsveräußerung ("share deal") von einem kirchlichen an einen weltlichen Gesellschafter.
- zmv-online.de
MAV-Informationsrechte bei Anteilsveräußerung an einen weltlichen Träger
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KAG Augsburg, 29.06.2022 - 2 MV 17/22
Rechtsfolgen der Veräußerung einer kirchlichen Gesellschaft an ein weltliches …
Auszug aus KAG Augsburg, 29.06.2022 - 2 MV 18/22
(33) Hinzu kommt, dass nach dem Urteil des hiesigen Kirchlichen Arbeitsgerichts vom 29.06.2022 in dem weiteren Hauptsacheverfahren 2 MV 17/22 der Klägerin nach dem Vollzug des "share deal" und einem damit verbundenen Wechsel vom kirchlichen Mitarbeitervertretungsrecht ins weltliche Betriebsverfassungsrecht kein Übergangsmandat entsprechend § 13d MAVO Augsburg zusteht und sie mit Wirksamwerden des Gesellschafterwechsels bei der Beklagten ihr Mandat verliert (vgl. zu dieser Problematik Kirchlicher Arbeitsgerichtshof 2. März 2007 - M 05/06 -).